Als Nichtraucher hatte man es lange Zeit nicht leicht. Egal wo, es wurde geraucht.Das störte viele Menschen, sodass es zu einer Änderung kommen sollte.
Bis 2010 – denn in diesem Jahr gab es den Volksentscheid in Bayern zum Nichtraucherschutz in Bayern. Angestrebt wurde die Änderung des bayerischen Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz, GSG), durch welches schließlich ein Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen eingeführt werden sollte. Zunächst wurde ein Volksbegehren vom bayrischen Landtag abgelehnt, so dass es im Folgenden zum Volksentscheid kam.
Ergebnis: Bayern wird rauchfrei!
Die Bayern drücken die Zigarette aus: Vom 1. August 2010 an ist der Freistaat Bayern rauchfrei. Im Volksentscheid haben sich die Bürger für ein rigoroses Rauchverbot ausgesprochen. Mehr als 60 Prozent der Bayern stimmten für die bundesweit strengste Regelung.
Aktionsbündnis „Bayern sagt nein!“
Die einen sind dafür, andere sind dagegen.
Deshalb hatte der VEBWK (Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur) Anfang 2010 das Aktionsbündnis „Bayern sagt nein!“, das sich für die Ablehnung des Volksbegehrens im Volksentscheid, gegründet. Partner des Bündnisses waren Branchenverbände der Gastronomie, Festwirte, Schausteller und Brauereien sowie die Tabakindustrie. Allein ein Viertel ihres Gesamtbudgets in Höhe von 615.000 Euro zahlte die Zigaretten-Industrie. Der Bundesverband der deutschen Tabakgroßhändler unterstützte das Aktionsbündnis ‚Bayern sagt Nein‘ mit 100.000 Euro.
Ergebnis des Volksentscheids
Der Volksentscheid ergab am 4.Juli 2010 das neue Gesetz: 3,5 Millionen Stimmberechtigte (37,7 %) nahmen teil, etwa 2,1 Millionen (61,0 %) stimmten für den Gesetzesentwurf.
Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 14. Juli 2010, das endgültige Ergebnis des Volksentscheides zum Nichtraucherschutz festgestellt. Gegenüber den vorläufigen Zahlen am Abstimmungsabend sind nur geringe Veränderungen bei den Stimmen zu verzeichnen, die jedoch bei den Prozentzahlen des Landesergebnisses nicht durchschlagen. 61,0 Prozent der gültig Abstimmenden entschieden sich für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens. Damit ist dieser durch den Volksentscheid angenommen. Die Beteiligung an der Abstimmung betrug 37,7 Prozent. Detaillierte Ergebnisse des Volksentscheides werden in einer gedruckten Publikation des Landeswahlleiters und im Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlicht.
Inkrafttreten des Gesetzes
Die durch den Volksentscheid angenommenen neuen Regelungen zum Nichtraucherschutz treten nach der Ausfertigung und Bekanntmachung des Gesetzes am 1. August 2010 in Kraft.
Welche Änderungen im Schutz der Gesundheit gab es?
Durch das Volksbegehren und den erfolgreichen Volksentscheid wurden im Einzelnen folgende Änderungen im Vergleich zur früheren Rechtslage eingeführt:
- Das Rauchverbot gilt in allen Festzelten und Gaststätten!
- In öffentlich zugänglichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt das Rauchverbot.
- In öffentlich zugänglichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gaststätten sind keine Raucherräume möglich
- Kindern und Jugendlichen ist der Zutritt zu den verbliebenen Raucherräumen (z. B. an Flughäfen) gemäß dem Gesundheitsschutzgesetz nicht verboten. Das Rauchen ist Kindern und Jugendlichen allerdings auch dort auf Grund der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verboten. Bis zum 31. Juli 2010 war Kindern und Jugendlichen der Zutritt zu Raucherräumen ausdrücklich verboten.
- Die sogenannte „Innovationsklausel“, wonach es durch Verordnung des Bayerischen Umweltministeriums weitere Ausnahmen vom Rauchverbot geben konnte, wenn durch technische Vorkehrungen ein vergleichbarer Nichtraucherschutz erreicht wurde, entfiel.
Darf man im Festzelt auf der Wiesn noch rauchen?
2010 durfte man noch auf dem Oktoberfest rauchen – ab 2011 nicht mehr!
PDF Downloads zum Thema
Bayrischer Landtag – Gesetzentwurf der Staatsregierung
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“
Gesetz zum Schutz der Gesundheit, in der ab dem 01.08.2009 gültigen Fassung